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Berliner Patiententestamentsregister


Der Bundestag hat am 18. Juni 2009 das Patientenverfügungsgesetz beschlossen. Damit sind Patientenverfügungen ab dem 1. September 2009 verbindlich. Patientenverfügungen sind das selbe wie Patiententestamente oder Patientenbriefe. Sie beinhalten die Wünsche eines Patienten zu medizinischen Heilbehandlungen, meistens geht es um lebensverlängernde Maßnahmen wie zum Beispiel künstliche Ernährung, künstliche Beatmung usw.

Der Gesetzgeber hat lange gebraucht, um sich zu einer Regelung durchzuringen. In anderen Ländern ist man sehr viel weiter. In Dänemark gibt es beispielsweise ein zentrales Register für Patientenverfügungen, bei dem Ärzte und Krankenhäuser Auskunft darüber bekommen können, ob ein bewusstloser Patient Anweisungen zu lebensverlängernden Maßnahmen getroffen hat. In Deutschland gibt es ein solches staatliches Register nicht. Deshalb bieten wir diese Möglichkeit an. Das Berliner Patiententestamentsregister gibt es seit dem 1. Juli 2009. Zur weiteren Information stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

 

Die Berliner Vorsorgevollmacht
Das BerlinerPatientenTestament
Patientenrecht am Ende des Lebens
Rechtzeitige Vorsorge für das Alter
Der aktuelle Prospekt des BPTR
Presseartikel

 

 


 
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